Versicherungsrecht

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit sehr unterschiedlich ausgestalteten Leistungsarten. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind der vereinbarte Inhalt und die Ausgestaltung des Versicherungsscheines sowie der Versicherungsbedingungen.

Im Bereich der Unfallversicherung stellt sich oftmals die Frage, ob ein bestimmtes Ereignis als Unfall im Sinne der Unfallversicherung eingestuft wird. Im Einzelfall kann diese Frage komplex und schwierig sein. Ferner ist auch der konkrete Invaliditätsgrad oft Anlass für Streit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Hintergrund ist, dass der Invaliditätsgrad durch einen Arzt festgestellt werden muss, wobei der Versicherer einen Anspruch auf Begutachtung durch ein vom ihm beauftragten Arzt hat. Hierbei kommt es nicht selten zu „Gefälligkeitsgutachten, auf deren Grundlage die Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers gekürzt oder gar gänzlich abgelehnt werden.

Besondere Vorsicht ist zudem bei der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen für die Anzeige des Versicherungsfalles und vor allem die ärztliche Feststellung der Invalidität und Geltendmachung des Invaliditätsanspruchs geboten. Gerade bei letzterer Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung grundsätzlich zum Leistungsausschluss für, selbst wenn eine Invalidität des Versicherungsnehmers vorliegt.

Es ist daher dringend zu empfehlen, sich von Beginn an fachanwaltlichen Beistand einzuholen. Wir stehen Ihnen hierfür mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche aus einer Unfallversicherung.