Immobilienrecht

Die notarielle Tätigkeit im Immobilienbereich gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Beim Verkauf von (Haus-)Grundstücken, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien oder Erbbaurechten können Privatpersonen, ebenso wie Investoren, Projektentwickler und Bauträger auf unsere zum Teil jahrzehntelange Expertise als Notare vertrauen.

Besondere Bedeutung in unserer notariellen Praxis hat auch die Beurkundung von Überlassungs- und Schenkungsverträgen, insbesondere bei Übertragungen innerhalb der Familie, wobei unsere Notare in diesem Zusammenhang stets eine komplette Beratung anbieten, die auch erb- und familienrechtliche Aspekte berücksichtigt.

Selbstverständlich gehören zum Leistungsportfolio unserer Notare auch sämtliche Immobilienbelastungen, sei es zur Sicherung von Finanzierungen (Grundschulden/ Hypotheken) oder aber Belastungen für Nutzungs- und Duldungsrechte oder sonstige Befugnisse wie Dienstbarkeiten und Reallasten (Geh-, Wege-, Leitungs- und Fahrrechte, Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte, Rentenrechte (bspw. Leibrente/Altenteil) etc.

Bestellung, Änderung und Löschungen im Grundbuch können Sie über uns jederzeit und unkompliziert vornehmen. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch im Verfahren vor dem Grundbuchamt.

Wir gestalten die nötigen Verträge auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Vertragsabwicklung.

*Fragebogen zur Vorbereitung von Immobilien-Kaufverträgen (PDF)