Familienrecht

Das Familienrecht umfasst ein breites Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten.

Kommt es zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern zu einer Trennung, so kann eine Vielzahl von Themen entstehen, die unmittelbar zu regeln sein können (sog. Trennungsfolgen). Dazu gehören etwa die Klärung der Wohnsituation und die Bedienung bestehender Kosten und Schulden, die Betreuung gemeinsamer Kinder, Fragen des Kindes- und des Ehegattenunterhalts, Regelungen zur Hausratsverteilung sowie angrenzende Fragen des Steuer- und Sozialrechts.

Stellt sich nach einer Trennung heraus, dass diese endgültig ist, so kommt die Einreichung eines Scheidungsantrags beim Familiengericht in Betracht. Dies sollte wohl überlegt sein, da sich wichtige Rechtsfolgen daran anschließen.
Spätestens jetzt können die sog. Scheidungsfolgen geregelt werden. Dies sind im Wesentlichen die Aufteilung der ehezeitlich erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften der Ehegatten (Versorgungsausgleich), die Klärung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich und von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt.
Hinzu tritt jetzt spätestens auch das Bedürfnis nach der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, wozu häufig Immobilien, Konten und Wertpapierdepots oder Gesellschaftsanteile gehören. Auch kann – insbesondere im Falle bestehender Gütertrennung – die Rückabwicklung unbilliger Vermögenslagen z.B. unter dem Gesichtspunkt der Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung in Betracht kommen und zwar nicht nur zwischen den Ehegatten, sondern auch aus Sicht der Schwiegereltern.

Doch nicht nur anlässlich einer Trennung und Scheidung kann anwaltliche Beratung und Tätigkeit erforderlich sein.

Im Bereich der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs kann es bei Veränderungen zum Bedürfnis der Abänderung vormals getroffener Entscheidungen und Vergleiche gehen. Gleiches gilt in Bezug auf gemeinsame Kinder hinsichtlich bestehender Regelungen zum Sorge- oder Umgangsrecht. Ebenfalls kommt Beratungsbedarf rund um abstammungs-, namens- oder adoptionsrechtliche Fragestellungen sowie Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis in Betracht. Schließlich sind auch Ansprüche auf Eltern- oder gar Großelternunterhalt immer wieder ein Thema.

Auch wenn sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft trennen, so stellen sich im Grunde dieselben Fragen. Auch hier hält das Gesetz Regelungen parat, die allerdings teilweise ganz anders aussehen als zwischen Ehegatten.

Derartige Ansprüche können auch mit Auslandsberührung bestehen. Wir beraten daher auch im Bereich des internationalen Familienrechts.

Ansprüche können durch Zeitablauf verlustig gehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß geltend gemacht worden sind (z.B. Unterhaltsansprüche). Auch im Bereich des Kindschaftsrechts kann eine falsche Entscheidung zur Verschlechterung der eigenen Rechtsposition führen.

Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige und vorsorgende Beratung, um potenziellen Rechtsnachteilen vorzubeugen.

Die Mandatsführung im Familienrecht ist eine besondere Herausforderung. Es geht nicht nur wirtschaftlich häufig um existenzielle Fragen, sondern sie findet auch menschlich in einer Ausnahmesituation statt, die auch besondere Fähigkeiten des Beraters erfordert. Langwierige, nervenaufreibende und teure Streitigkeiten sollten vermieden werden. Im Familienrecht steht daher besonders das Bestreben im Vordergrund, eine einvernehmliche Lösung zu finden. In gewissen Grenzen können sich Ehegatten auch über alle Regelungsgegenstände einigen. Über Einigungen sind zudem Lösungen möglich, die im Falle der streitigen Auseinandersetzung vor Gericht nicht möglich sind.

Sollten einvernehmliche Lösungen nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so setzen wir Ihre Rechte selbstverständlich durchsetzungsstark und auf fachlich höchstem Niveau durch.

Unsere Familienrechtler werden vom Nachrichtenmagazin FOCUS zu den Top-Familienrechtlern Deutschlands gezählt (Holger Gieseler in den Jahren 2013 und 2014; Dr. Fritz R. Osthold in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024) und sind Mitglieder der CoopeRAtion Ehe-, Familien- und Erbrecht, einer bundesweit verzweigten Organisation Familien- und Erbrechtsanwälte. Zudem hat das Magazin STERN die Sozietät Poppe im Jahr 2024 im Familienrecht als eine der „Besten Kanzleien für Privatmandanten“ in Deutschland ausgezeichnet.

In CoopeRAtion werden die Mitglieder nur auf persönliche Empfehlung und mit Zustimmung aller anderen Mitglieder aufgenommen. Exklusive Fortbildungen mit den renommiertesten Experten im Familienrecht, ständiger fachlicher Austausch der renommierten und hochqualifizierten Mitglieder untereinander sowie das damit verbundene bundesweite Netzwerk zeichnen diese Organisation aus. Profitieren auch Sie kostenlos von dieser Ressource.

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