Versicherungsrecht

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt neben der Unfallversicherung zu den wichtigsten Invaliditätsversicherungen. Besondere Bedeutung hat sie durch die Abschaffung der „Berufsunfähigkeitsrente“ in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der Arbeitskraft und soll einspringen, wenn Versicherte durch gesundheitliche Veränderungen - beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit - nicht mehr in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu verdienen. Im Versicherungsfall soll Betroffene von dem Versicherer einen finanziellen Ausgleich erhalten, der den Bedarf teilweise oder ganz abdeckt. Die Versicherung springt bereits ein, wenn Betroffene mindestens zu 50 Prozent außerstande ist, in dem zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten.

Versicherungsverträge, die das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern, werden sowohl als unselbstständige Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung (BUZ) als auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) angeboten.

Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen oft, weil die Versicherten die Berufsunfähigkeit nicht korrekt melden. Wer berufsunfähig wird und die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen möchte, muss einen ausführlichen Antrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ausfüllen. Bei der Berufsbeschreibung (Arbeitsalltag/Tätigkeitsbeschreibung) ist große Vorsicht geboten: Falsche oder unvollständige Angaben können zu Leistungsfreiheit wegen mangelnder Fälligkeit oder auch zu einer "Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles" führen. Um mögliche Fallstricke zu umgehen und keine Leistungsverweigerung zu riskieren, empfehlen wir, bereits beim Ausfüllen des Antrags juristische Unterstützung hinzuzuziehen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiß, worauf es ankommt, und sorgt dafür, dass der Versicherer auch wirklich zahlt.

Nicht selten begründen Berufsunfähigkeitsversicherer eine Leistungsablehnung auch mit einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (z.B. im Hinblick auf nicht ordnungsgemäß angezeigten Vorerkrankungen).

Wir beraten Sie daher in sämtlichen Bereichen der Berufsunfähigkeitsversicherung wie Antragstellung, Begutachtung, Ablehnung oder Nachprüfung.