Versicherungsrecht

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht (Schadensersatzpflicht) gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. „Haftpflicht“ ist die Verpflichtung zum Schadensersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter.

Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet nach den versicherten Risiken zwischen der Privathaftpflichtversicherung sowie der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherungen decken Risiken aus dem privaten Bereich, also die alltäglichen Gefahren einer Privatperson ab.

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen betreffen das Haftpflichtrisiko aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben und decken die zum jeweiligen Betriebs- und Berufsbild üblicherweise gehörenden Haftpflichtrisiken ab.

Die Pflichten des Haftpflichtversicherers sind nach Prüfung der Haftpflichtfrage entweder die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Sollte Ihr Haftpflichtversicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und sich beispielhaft auf Versicherungsausschlüsse berufen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Deckungsanspruches.