Gesellschaftsrecht

Für die wesentlichen Vorgänge im Gesellschaftsrecht, wie beispielsweise Gesellschaftsgründungen, Anteilsübertragungen oder Umwandlungen sieht das Gesetz die Einhaltung der notariellen Form als Wirksamkeitsvoraussetzung vor.

Wir begreifen dieses Formerfordernis als Chance, ist so doch gewährleistet, dass zum Teil komplexe gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten mit notarieller Expertise für alle Beteiligten bestmöglich gestaltet werden.

Unsere auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwaltsnotare, die auch Fachanwalt für Steuerrecht oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sind, beraten und betreuen Sie als Notare bei der notariellen Umsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben.

Dies umfasst neben der Gründung von Gesellschaften (inklusive GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaften, Stiftungen und Vereine) insbesondere auch die Betreuung und Gestaltung von M&A-Transaktionen und Umwandlungen (Ausgliederung, Verschmelzung, Formwechsel, etc.), bei Bedarf auch in englischer Sprache.

Gemeinsam mit unseren im Erbrecht spezialisierten Notaren unterstützen wir Sie zudem bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Daneben stehen wir Ihnen natürlich auch für die weiteren typischen Notartätigkeiten im Gesellschaftsrecht zur Verfügung, wie Handelsregisteranmeldungen, Protokollierung von Hauptversammlungen, Satzungsänderungen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen, Liquidationen sowie der gesamte registerrechtliche Vollzug.