Versicherungsrecht

Gebäude- und Feuerversicherung

Die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung und bietet eine Kombination von Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren, wie Brand bzw. Feuer/Blitzschlag/Explosion, Leistungswasser/Rohrbruch und Sturm/Hagel.

Abgesichert ist das Risiko von Schäden am Gebäude und den Gebäudebestandteilen, also in ein Gebäude fest eingefügte Sachen, wie zum Beispiel Heizungen oder Badewannen. Auch Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile (z.B. Carports) sind vom Versicherungsschutz umfasst. Die Versicherung zahlt – und zwar im Gegensatz zu Versicherungen wie der Haftpflichtversicherung im Umfang des Neuwertes – für die Instandsetzung, Sanierung, den Neubau und Wiederaufbau.

Wenn ein Wohngebäudeversicherer die Versicherungsleistungen ablehnt, z.B. weil er sich auf eine Obliegenheitsverletzung oder einen Risikoausschluss beruft, sollten Sie sich damit keineswegs abfinden, sondern unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte hinzuziehen.