Versicherungsrecht

Versicherungen dienen der Absicherung bestimmter, oftmals existenzieller Risiken für Versicherte. Gleichzeitig sind Versicherungen aber auch profitorientierte Unternehmen, die ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gerne auch einmal vor die Sicherheit des Versicherten stellen. Kommt es dann zu einem Leistungsfall bzw. zu einem Schaden und leistet der Versicherer nicht, so geraten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer schnell in erhebliche finanzielle Bedrängnis.

Das Privatversicherungsrecht ist in erster Linie Vertragsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) befasst sich daher mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten des Versicherungsvertrages. Maßgeblich sind aber vor allem der Inhalt und die Ausgestaltung des Versicherungsscheines und der dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen.

Versicherungspolicen und Versicherungsbedingungen, insbesondere deren rechtlicher Inhalt, Ausgestaltung und Rechtsfolgen, sind in den meisten Fällen für den Laien gänzlich unverständlich. Regelmäßig wird dies den Versicherten erst nach Eintritt eines Versicherungs- oder Schadenfalles bewusst. Aber nicht nur im Leistungsfall, sondern auch rund um den Vertragsabschluss können Konflikte mit dem Versicherer auftreten.

Ein weiteres Problem sind die Fragebögen, welche die Versicherer von Ihren Versicherungsnehmern ausgefüllt erhalten wollen. Die Schadenmeldung durch versicherungsrechtlich nicht geschulte Versicherungsnehmer ist äußerst gefährlich. Die Fragen sind nicht selten derart kompliziert geschrieben, dass Versicherungsnehmer sie kaum verstehen. Werden diese Fragen unrichtig beantwortet, und sei es auch nur aus Versehen, verweigern Versicherer häufig die Leistung mit dem Argument, dass „vorsätzliche Falschangaben nach dem Versicherungsfall“ getätigt wurden. Dies führt zum Leistungsausschluss und der Versicherer wird leistungsfrei. Wir empfehlen deshalb, rechtzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen, damit das nicht passieren kann.

Auch bei der Schilderung des Schadenhergangs ist Vorsicht geboten. Schnell kann aus Ihrer Darstellung auf grobe Fahrlässigkeit geschlossen werden, die zu einer Leistungsverkürzung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Lassen Sie sich auch insoweit von vorneherein anwaltlich beraten.

Häufig lehnt ein Versicherer zu Unrecht Leistungen mit der Begründung ab, der Versicherungsnehmer habe gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen. Obliegenheiten bezeichnen vertraglich vereinbarte Regeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um seine Rechte gegenüber dem Versicherer zu behalten. Sie finden sich in den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wir unterstützen Sie bei der Prüfung dieser Obliegenheitsklauseln und Durchsetzung Ihrer vertraglichen Versicherungsansprüche.

Will die eigene Versicherung im Schadensfalle nicht oder nicht ausreichend zahlen? Verweigert Ihre Kasko -, Gebäude-, Hausrat-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Krankenversicherung oder eine andere Versicherung den Ausgleich Ihrer berechtigten Ansprüche, überprüfen wir die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits.

Lassen Sie sich nicht ohne Einholung anwaltlichen Rates von Ihrer Versicherung zur Unterschrift unter eine Abfindungserklärung verleiten. Ihr Versicherer wird naturgemäß zunächst einmal sein eigenes und nicht unbedingt Ihr Interesse im Auge haben.


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