Verkehrsrecht

Rund um das Thema Straßenverkehr tun sich zahlreiche rechtliche Probleme auf, die nur mit anwaltlicher Hilfe vernünftig gelöst werden können.

  • Unfallrecht
    Der bei einem Unfall geschädigte Verkehrsteilnehmer steht in der Regel einem Versicherer gegenüber, der über ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätige und dabei natürlich geschulte Mitarbeiter verfügt. Dem hat der geschädigte Laie in der Regel wenig entgegenzusetzen. Der Versicherer hat deshalb auch die Anwaltskosten zu tragen, die dem Geschädigten bei von ihm nicht verschuldeten Unfällen entstehen, weil der Geschädigte in die Lage versetzt werden soll, Waffengleichheit durch Konsultieren eines Anwalts herzustellen. Sowohl die Versicherung des Unfallgegners als auch die Werkstatt haben naturgemäß nur Ihre eigenen Interessen im Blick. Eine angemessene Beratung des Geschädigten über seine Rechte findet durch die Versicherung oder die Werkstatt in aller Regel nicht statt. Umfassende Aufklärung über Ihre Rechte erhalten Sie nur durch einen unabhängigen und erfahrenen Rechtsanwalt. Ohne anwaltlichen Rat sollten Sie eine von der Versicherung präsentierte Vergleichs- und Abfindungserklärung nicht unterzeichnen. Sie begeben sich dadurch sämtlicher weiteren Rechte. Wir helfen Ihnen bei der Schadenregulierung mit dem Versicherer, ob bei einem Totalschaden oder einem Reparaturschaden. Dabei sollten Sie uns unverzüglich nach dem Unfall konsultieren, damit wir Ihnen von Anfang an den richtigen Weg, wie bspw. die Beauftragung eines Sachverständigen usw., aufzeigen können.

  • Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens
    Haben Sie Ärger mit dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens? Sind Sie gar arglistig getäuscht worden oder hat man Ihnen einen Unfallwagen verkauft, ohne Ihnen das zu offenbaren? Unsere Spezialisten in Verkehrssachen klopfen das Gewährleistungsrecht für sie ab und finden eine Lösung für Ihren Fall.

  • Autoleasing/Finanzierung
    Viele Fahrzeuge werden heute nicht in bar bezahlt, sondern über Darlehen oder Leasing vom Käufer finanziert. Die Tücke dieser Verträge offenbart sich zumeist erst bei der Rückgabe des Fahrzeugs.
    Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob nach Vertragsschluss der Leasinggeber oder der Bank z. B. wegen Beschädigungen des Fahrzeugs von Ihnen Ersatz verlangen darf.

  • Automiete
    Wollen Sie ein Fahrzeug mieten, können Probleme bei der Rückgabe entstehen. Wir prüfen für Sie, ob der Vermieter von Ihnen Schadensersatz bei Schäden am Fahrzeug geltend machen darf, obwohl sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

  • Werkstattrecht
    Bei nicht vertragsgerechter Arbeit durch eine Werkstatt helfen wir ihnen in Zusammenarbeit mit einem Kfz-Sachverständigen Ihre Rechte geltend zu machen.

  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
    Lassen Sie sich bei einem Verkehrsunfall, dem Vorwurf der Unfallflucht, einer Trunkenheitsfahrt oder sonst bei einer Polizeikontrolle nicht voreilig zu einer Aussage bewegen. Sie haben das Recht, zur Sache zunächst zu schweigen und zuvor rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen. Unsere Spezialisten in Verkehrsstraf-und Bußgeldsachen werden zunächst die Ermittlungsakten einsehen, bevor eine Einlassung abgegeben wird. Auch wenn Sie später einen Anhörungsbogen erhalten gilt: Fragen Sie zunächst uns, bevor Sie den Bogen ausfüllen und an die Polizei zurücksenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie als Betroffener oder Beschuldigter Angaben machen sollen. Wir vertreten Sie entschlossen gegenüber den Behörden wie Polizei, Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft.