Familienrecht

Hausratsverteilung

Das Gesetz sieht für die Verteilung des Hausrats Regelungen für die Zeit nach der Trennung bis zur Scheidung und für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung vor.

Dieses Thema wird zwar häufig einvernehmlich geregelt, jedoch kann es insbesondere bei bestimmten Hausratsgegenständen wie etwa Kraftfahrzeugen zu Problemen kommen.

Wichtig ist, dass man überhaupt erkennt, welche Gegenstände juristisch zum Hausrat gehören und was persönliche Gegenstände der einzelnen Ehegatten sind, die jedem Ehegatten allein zustehen. Entscheidendes Differenzierungskriterium ist, ob der Gegenstand der familiären Lebensführung vor der Trennung gewidmet war. Ist dies der Fall, dann liegt grundsätzlich Hausrat vor. Nur dieser unterliegt dann besonderen Regelungen. Während für die Zeit nach der Trennung Billigkeitskriterien eine größere Rolle spielen, sind die Eigentumsverhältnisse für die endgültige Hausratsteilung von entscheidende Bedeutung, wobei eine endgültige Hausratsteilung erst nach Rechtskraft der Scheidung erzwungen werden kann, wenn keine Einigkeit besteht. Hier unterliegt dann nur noch derjenige Hausrat der Aufteilung, der im Miteigentum der Ehegatten steht.

Die Aufgabe des Miteigentums soll dann grundsätzlich nur gegen eine angemessene Entschädigung erfolgen, soweit der Gegenstand noch einen relevanten Zeitwert hat.