Erbrecht

Vermögensnachfolge und Steuern

Die Übertragung von Vermögen – von Todes wegen oder unter Lebenden – ist immer unter Berücksichtigung des Steuerrechts zu gestalten. Um den Anfall unnötig hoher Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu vermeiden, beraten wir unter Hinzuziehung unserer Fachanwälte im Steuerrecht und Steuerberater bei der Planung der Vermögensnachfolge. Dabei steht oftmals die Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, aber auch die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven im Fokus.

Eine rechtzeitige und fachkundige Planung des Vermögensübergangs auf einen Erben kann die Belastung mit Erbschaftsteuer wesentlich verringern. Dabei stehen unsere Notare Ihnen gerne zur Seite.