Erbrecht

Vermächtnisse

Das Vermächtnis ist ein in der Praxis gängiges Mittel der Begünstigung ganz unterschiedlicher Personen. Dabei erhält der Vermächtnisnehmer anders als der Erbe lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Leistung. Er wird nicht unmittelbar an den Nachlassgegenständen berechtigt.
Dabei erweist sich das Vermächtnis als hervorragendes Gestaltungsmittel bei der Vermögensnachfolge (Zweckvermächtnis).
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Vermächtnisanspruch effektiv geltend zu machen und durchzusetzen. Dem mit einem Vermächtnisanspruch konfrontierten Erben stehen wir bei der ordnungsgemäßen Erfüllung des Anspruchs zur Seite.