Erbrecht

Testamentserrichtung und Vorsorge

Die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbvertrag) ermöglicht die Abweichung von den gesetzlichen Regelungen und damit die individuelle Gestaltung der Nachfolge von Todes wegen.

Das Erbrecht bietet eine hohe Zahl an Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Erbeinsetzung und deren Modalitäten (zB. Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbschaft, Enterbung etc.), (Voraus-) Vermächtnisse, Zuordnung von Gegenständen im Wege der Teilungsanordnung, die Anordnung der Testamentsvollstreckung, Auflagen sowie die Bestimmung von Bedingungen (zB. Pflichtteilsstrafklauseln) der einzelnen Anordnungen.

Bei der auf Sie passenden Lösung können beliebig viele Instrumente der Gestaltung kombiniert werden, um den jeweiligen Zielen – wie der Versorgung des Partners oder Kinder, dem Schutz des Vermögens vor Dritten (Drittgläubiger, Ex-Partner etc.) sowie der Pflichtteils- oder Steuerreduzierung – und Gegebenheiten gerecht zu werden. Besondere Konstellationen wie Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente, Behindertentestamente oder solche, die den Nachlass vor den Gläubigern des späteren Erben schützen sollen, erarbeiten unsere Notare unter Hinzuziehung der fachlichen Expertise unserer Fachanwälte im Familien-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Zur Planung der Vermögensnachfolge können auch die Errichtung einer Stiftung, einer Gesellschaft (zB. „Familienpool“) oder die lebzeitige Übertragung von Vermögen gehören, wozu oftmals aus steuerlichen Gründen zu raten ist.

Zuletzt helfen wir Ihnen bei der Gestaltung von (transmortalen) Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wichtige Bestandteile einer umfassenden Vorsorge bilden.