Erbrecht

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist der grundsätzlich jedem gesetzlichen Erben zustehende Anspruch auf Mindestbeteiligung am Nachlass in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieses Recht kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingeschränkt oder entzogen werden.

Relevant wird das Pflichtteilsrecht in der Regel bei der Enterbung eines gesetzlichen Erben (zB. Ehegatte, Kinder) und führt nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Erben und den enterbten Pflichtteilsberechtigten. In diesen Konstellationen helfen wir Ihnen, Ihre Rechte bezüglich eines Erbfalls zu prüfen und durchzusetzen. Dazu gehören die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Auskunft, die Ermittlung der nötigen Informationen, deren Bewertung und die Berechnung der Anspruchshöhe.
Insbesondere bei der Auskunft und Bewertung von pflichtteilsrelevanten Gegenständen sowie der genauen Berechnung der Anspruchshöhe sind tiefgehende Kenntnisse und Erfahrung im Erbrecht notwendig.

Bei lebzeitigen Zuwendungen durch bspw. Schenkungen und Übertragungen an Pflichtteilsberechtigte oder auch Dritte sind immer auch die Auswirkungen auf die Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen.

Spiegelbildlich vertreten wir Sie als Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten und unterstützen Sie bei der korrekten Abwicklung der jeweiligen Ansprüche.

Auch zur Frage der Pflichtteilsvermeidung oder Reduzierung sowie bei dessen in Ausnahmefällen zulässiger Beschränkung oder Entzug beraten wir Sie gern.

Profitieren Sie – egal ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter – von unserer Expertise.