Steuern zahlt fast jeder und jeder möchte doch nicht mehr zahlen als notwendig. Die Festsetzung und Erhebung von Steuern ist daher ein Feld vielschichtiger Konflikte zwischen dem Finanzamt und dem Bürger. Mit den zahlreichen Steuerarten wie beispielsweise der Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Fiskus zahlreiche, zum Teil sehr komplizierte Besteuerungsgrundlagen geschaffen, die ein Laie oft kaum noch überblickt.
Wir beraten Sie bei der steuerlichen Gestaltung von Sachverhalten im unternehmerischen ebenso wie im privaten Bereich. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt vertreten wir Ihre Interessen in einem Einspruchs- oder Klageverfahren oder in einem Steuerstrafverfahren.
Zum Tätigkeitsfeld des Steuerberater zählt häufig, dass er Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten erledigt und Steuererklärungen für den Mandanten erstellt. Diese Aufgaben übernehmen wir nicht. Unsere Kompetenz liegt in der Steuerdurchsetzungsberatung.