Steuerrecht

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

Bei Erbschaften oder unter Lebenden bei teil- oder unentgeltlichen Überlassungen ist der Fiskus u.U. mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer beteiligt. Durch rechtzeitige und sorgfältige Planung lässt sich diese Steuer bspw. unter Ausnutzung von Freibeträgen häufig deutlich vermindern oder gar vermeiden. Dabei unterstützen wir Sie gern.