Steuerrecht

Einkommensteuer / Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer

Der Fiskus besteuert das Einkommen bzw. den Gewinn. Doch gerade im unternehmerischen Bereich hat der Steuerpflichtige vielfach erheblichen Einfluss darauf, ob, wann und in welcher Höhe ein Gewinn entsteht. So stellt der Gesetzgeber etwa mit dem Umwandlungsgesetz ein Instrumentarium zur Verfügung, dass eine steuerneutrale Umwandlung von Unternehmen ermöglichen soll. Auf der anderen Seite können zu wenig bedachte Maßnahmen z.B. zur ungewollten Auflösung einer Betriebsaufspaltung oder zur Steuerverstrickung bedeutsamer Vermögensgegenstände führen. Unsere Fachanwälte begleiten Sie gern, wenn ein sicherer Weg durch den sprichwörtlichen Steuerdschungel gefunden werden muss.