Bau- und Architektenrecht

Mängelansprüche / Gewährleistung

Ein ganz wesentlicher und zentraler anwaltlicher Beratungsbereich sind Ansprüche von Auftraggebern wegen Baumängeln, die es zu beheben gilt. Die Voraussetzungen, um solche Ansprüche durchzusetzen, sind allerdings vielfältig. Wir helfen Ihnen, festzustellen, ob die Voraussetzungen bestehen, schaffen die Voraussetzungen durch entsprechenden Rügeschriftverkehr und beraten umfassend bei der Aufklärung und Beweissicherung.

Dieses ist ein Zentralbereich der anwaltlichen Beratung; häufig ist spezialisierter (zusätzlicher) Sachverstand durch einen geeigneten Sachverständigen zur Bewertung von Baumängeln, von Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Mängelbeseitigungskosten dringend erforderlich. Hier beraten wir Sie begleitend, um ggf. einen geeigneten Sachverständigen zu finden und Ihre Mängelansprüche in den Bahnen des Rechts so zu sichern, dass Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner optimal aufgestellt sind.