Bau- und Architektenrecht

Beweissicherung

Die Beweissicherung ist ein weiterer zentraler Bereich der anwaltlichen Tätigkeit in Bauangelegenheiten. Soweit Sie einen Rechtsschutzversicherer haben, der Sie von Kosten freihält, führen wir natürlich auch den gesamten Schriftverkehr mit dem Rechtsschutzversicherer, der Ihnen dann ggf. auch die Kosten für ein qualitativ sehr hochwertiges gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren einschließlich der dortigen Sachverständigenkosten abnimmt. Privatgutachten zahlt Ihr Rechtsschutzversicherer in der Regel nicht; wir helfen Ihnen insbesondere im gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahren, Ihre Ansprüche optimal vorzubereiten und gerichtlich aufzubereiten, so dass Sie auch für das weitere Verfahren nach dem Abschluss eines solchen Beweisverfahrens gut aufgestellt sind.