IT-Recht

Softwareverträge

Im IT-Recht unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Vertragsverhältnissen jeglicher Art in deutscher oder englischer Sprache. Verträge, welche die Entwicklung oder Zurverfügungstellung von Software zum Gegenstand haben, begegnen uns in vielfältigen Erscheinungsformen. Bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen sehen wir in der Praxis immer häufiger Softwareprojekte, bei denen ein agiles Vorgehen (z.B. nach SCRUM) vereinbart wird. Daneben sind weiterhin moderne Softwarenutzungsmodelle wie Software as a Service (SaaS), ASP oder auch Mietkonzepte im Trend. Die Beratung beim Abschluss von Wartungs- und Supportverträgen gehören zum Kern unserer anwaltlichen Beratung im IT-Recht.