Bankrecht und Kapitalanlagen

Im Bankrecht vertreten wir Sie bundesweit in Auseinandersetzungen mit Banken, Sparkassen, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und Problemen mit Ihrem Kreditvertrag.

Wir verfügen als eine der wenigen Kanzleien in Schleswig-Holstein und im Kreis Pinneberg über einen im Bankrecht und im Umgang mit Banken langjährig erfahrenen Fachanwalt.

Aktuelles zum Bankrecht:

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Überprüfung von Darlehensverträgen auf deren Rechtmäßigkeit. Sowohl bei Immobilienfinanzierungen als auch bei Konsumentenkrediten (z.B. Autokauf) prüfen wir die Darlehensbedingungen und fordern zu Unrecht berechnete Gebühren zurück sowie die Erstattung überflüssiger Kosten, wie z.B. für sog. Restschuldversicherungen.

Sollte Ihre Bank, wie häufig, eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet haben, so beraten wir Sie zum richtigen Vorgehen und setzen Ihre Rückzahlungsansprüche durch. Aufgrund langjähriger Erfahrung aus etlichen bereits geführten Verfahren zur Rechtmäßigkeit von Widerrufsbelehrungen können Sie von unserer Erfahrung profitieren.

Außerdem vertreten wir eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger, die von ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten wurden. Wir konnten bei geschlossenen Fondsbeteiligungen (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds) bereits etlichen Kapitalanlegern zu ihrem Recht verhelfen. Im Bereich der Wertpapierberatung vertreten wir Sie bezüglich der Rückabwicklung offener Immobilienfonds (z.B. DEGI International, CS Euroreal), Zertifikatekäufe und Unternehmensanleihen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Schadensregulierung bei strukturierten Lebensversicherungsprodukten, die als Kapitalanlagen vertrieben werden (Prisma Life und Atlanticlux) oder mit einem Darlehensvertrag verbunden wurden und deswegen oftmals bereits angreifbar sind.